Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Der Auftraggeber erkennt diese Bedingungen mit Auftragserteilung und/oder Vertragsunterzeichnung an.
- Bei Auftragserteilung werden die zur Anfertigung der Werbeflächen erforderlichen Angaben und Unterlagen in digitaler Form übergeben oder bis spätestens 14 Tage nach Auftragserteilung übersandt.
- Vom Auftraggeber gelieferte Texte, Bilder, Inhalte usw. dürfen keine Warenzeichen-, Patent-, Urheber- oder andere Rechte Dritter verletzen. Es besteht keine Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Für Schäden durch die gelieferten Daten haftet ausschließlich der Auftraggeber. Dieser stellt den Auftragnehmer ausdrücklich von allen Ansprüchen Dritter frei.
- Für die Einhaltung der betreffenden berufsbindenden oder standesrechtlichen Vorschriften ist der Auftraggeber allein verantwortlich.
- Die Inhalte der Werbeflächen müssen der Wahrheit entsprechen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die tatsächliche Qualifikation eines Auftraggebers bzw. dessen Firma.
- Gehen die Druckunterlagen nicht fristgerecht und/oder vollständig ein (die Verpflichtung zur Anmahnung besteht nicht), so wird der Text des Inserates nach Stempel und Ermessen des Auftragnehmers gedruckt und zu den im Auftrag vereinbarten Bedingungen berechnet.
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- Fehler/Änderungen im Text werden unter der Voraussetzung korrigiert, dass der dem Auftraggeber per E-Mail – auf Wunsch auch per Briefpost – übersandte Korrekturabzug innerhalb einer Prüfungs- und Korrekturfrist von 10 Tagen wieder dem Auftragnehmer zugeht, wobei für die Absendung des Korrekturabzuges durch den Auftraggeber das Datum der E-Mail bzw. des Poststempels entscheidet und daraus die Änderungswünsche deutlich ersichtlich sind.
- Kommt der Korrekturabzug nicht fristgemäß zum Auftragnehmer zurück, gilt die Werbefläche als nach Inhalt und Form zur Produktion freigegeben und es können keine Korrekturen mehr berücksichtigt werden.
- Soweit nicht gesondert schriftlich festgehalten, ist ein bestimmter Erscheinungstermin nicht vereinbart.
- Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass die Standortwahl der Werbemedien allein in den Händen der Einrichtung (Gemeinde, Verein, Schule usw.) liegt und schließt somit jegliche Haftung für Standortwahl, bei Plakaten auch für Umfang und Zeitpunkt sowie sonstige Bestimmungen der Anbringung der Werbemedien aus.
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- In Rechnung gestellte Beträge sind innerhalb von 10 Tagen in voller Höhe fällig.
- Als Kostenersatz bei Rückbelastung eines Bankeinzuges werden die tatsächlich entstanden Kosten zusätzlich berechnet.
- Angemahnt werden alle Rechnungen, die nicht pünktlich beglichen werden. Mit jeder Mahnung wird eine Gebühr von € 4,- zusätzlich fällig. Falls auch innerhalb der in der dritten Mahnung gesetzten Frist keine Zahlung in voller Höhe (ursprünglicher Rechnungsbetrag + alle Mahn- und eventueller Rückbuchungsgebühren) eingeht, ist der Auftragnehmer berechtigt, einen Anwalt oder ein Inkassounternehmen mit der Forderung zu beauftragen. Die Kosten, die dadurch entstehen, werden in voller Höhe an den Auftraggeber weitergegeben und zusätzlich zum Gesamtbetrag der Rechnung inklusive aller Mahn- und eventuellen Rückbuchungsgebühren fällig.
- Wurde mit dem Auftraggeber vereinbart, dass dieser die Forderung in Teilbeträgen (Raten) zahlen darf, und kommt er mit einer Teilzahlung, teilweise oder ganz, länger als 7 Tage in Verzug, so wird die komplette Restforderung zur sofortigen Zahlung fällig und die Ratenzahlungsvereinbarung nichtig.
- Die vertraglich vereinbarte Laufzeit beginnt mit der Auslieferung des Werbemediums an die Einrichtung. Der Laufzeitbeginn wird dem Auftraggeber mit der Rechnung schriftlich mitgeteilt.
- Der Auftragnehmer behält sich im Interesse der Gemeinschaft aller Inserenten vor, eine Werbefläche innerhalb des Objektes anderweitig zu platzieren, sofern dies für den optischen Gesamteindruck des Objektes zweckmäßig ist und die Werbefläche dadurch unverändert bleibt.
- Dem Auftraggeber obliegt die Verpflichtung, die ordnungsgemäße Durchführung der Werbung zu überprüfen. Mängelrügen sind innerhalb einer Frist von 6 Wochen schriftlich per Einschreiben gegenüber dem Auftragnehmer geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Werbung als ordnungsgemäß durchgeführt. Im Falle der berechtigten Mängelrüge bezüglich der Gestaltung der Werbeflächen nach Inhalt, Form und Farbe ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer die Möglichkeit der Mängelbeseitigung zu geben. Die Mängelbeseitigung hat innerhalb einer Frist von 6 Wochen zu erfolgen. Eine Herabsetzung des Rechnungsbetrages und/oder ein Rücktrittsrecht sind ausgeschlossen.
- Drucktechnisch bedingte Farbabweichungen von einer vereinbarten Farbe (4-Farb-Druckverfahren) berechtigen nicht zu Reklamationen. Im Übrigen sind farbliche Vereinbarungen und Sonderwünsche nur dann wirksam, wenn diese auf dem Anzeigenauftrag aufgeführt sind.
- Werbeunterlagen werden, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, nur nach Aufforderung des Auftraggebers zurückgesandt. Die Aufbewahrungspflicht des Auftragnehmers endet 3 Monate nach Rechnungsstellung.
- Soweit vom Auftraggeber keine Mitbewerber namentlich ausgeschlossen sind und vom Auftragnehmer lediglich ein allgemeiner Konkurrenzausschluss zugesagt und schriftlich bestätigt ist, bezieht sich dieser nur auf den Hauptzweck der Firma des Auftraggebers und nicht auf eventuell noch in der Werbefläche erwähnte Nebentätigkeiten. Hauptzweck der Firma des Auftraggebers ist im Zweifelsfalle derjenige, der groß gedruckt bzw. an erster Stelle seiner Werbeanzeige steht. Bei nachgewiesenem Verstoß gegen den vereinbarten Konkurrenzausschluss hat der Auftraggeber Recht auf einen Preisnachlass. Eine weitere Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen.
- Falls dem Auftragnehmer aus akquisitorisch- oder produktionstechnisch bedingten Gründen die Bearbeitung/Fertigstellung des Objektes nicht zugemutet werden kann, bestehen von Seiten des Auftraggebers keinerlei Regressansprüche gegenüber dem Auftragnehmer.
- Unternehmer haben bei sogenannten Haustürgeschäften keine Widerrufmöglichkeit, da die von ihnen abgeschlossenen Verträge mit ihrer Erwerbstätigkeit in Zusammenhang stehen.
- Dem Auftragnehmer ist es gestattet, den Anzeigenauftrag an Dritte zu übertragen.
- Im Falle einer Übernahme der Firma oder der Zuständigkeit des Auftraggebers durch einen Rechtsnachfolger, werden auch alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit übernommen.
- Eine etwaige Unwirksamkeit einer der vorstehenden Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit des Vertrages und der Bedingungen im Übrigen unberührt. Sollte ein Punkt der allgemeinen Geschäftsbedingungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so ist dieser durch eine wirtschaftlich gleichlautende Klausel zu ersetzen.
- Gerichtsstand zwischen Kaufleuten deren Handelsgewerbe nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, ist der Sitz des Auftragnehmers.